Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich gegen die Drucker-Urheberrechtsabgaben entschieden. Geplant von der VG Wort war, Urheberrechtsabgaben von 10,- bis 300,- pro Drucker von den Druckerherstellern zu verlangen. Damit müssten die Branchenriesen (Canon, Epson, etc.) über 300 Millionen Euro bezahlen. Das Urteil wurde begründet dadurch, dass Drucker nicht primär zum Kopieren eingesetzt werden. Eine Revision ist noch möglich. |